Die Tätigkeitsfelder

Bei einer Trennung oder Scheidung entstehen viele Probleme, die für den Mandanten sowohl emotional als auch finanziell von enormer Bedeutung sind und manchmal sogar existenzbedrohend werden können. Verliere ich die Kinder? Verliere ich das Haus, mein Gespartes? Verliere ich mein finanzielles Auskommen? Ich orientiere mich an den Interessen der Mandanten und verliere gemeinsame Kinder nicht aus dem Blick. Mein Bestreben ist es, durch gütliche Vereinbarungen jahrelange und kostenintensive Prozesse zu vermeiden.

 

• Die Trennung

• Die Scheidung

• Der Ehevertrag

Die Trennung

Nach einer Trennung eröffnet sich häufig in vielen Bereichen Klärungsbedarf:

• Unterhalt für die Kinder und den Ehepartner

• Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil

• eventuell bereits Regelungen zum Sorgerecht

• Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung

• Aufteilung des gemeinsamen Hausrats

• Zuweisung des bisher gemeinsamen Familienheims

  an nur einen der Ehepartner.

 

Erstes Ziel sind einvernehmliche Regelungen. Scheitern diese, ist die Möglichkeit eröffnet, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Selbstverständlich berate ich Sie gerne auch im Vorfeld einer Trennung.

Die Scheidung

Für die Stellung des Scheidungsantrages bedarf es zumindest eines Rechtsanwaltes. Bei einvernehmlichen Fällen benötigte der andere Ehegatte nicht zwingend auch einen Anwalt. Hier bestehen Möglichkeiten, dass sich die Eheleute die Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes sparen.

 

Mit der Scheidung entscheidet das Gericht von Amts wegen über den Ausgleich der wechselseitig in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich). Auf Antrag einer Seite trifft es Regelungen zum Unterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, zur Verteilung des Hausrates oder zur Nutzung des bisher gemeinsamen Familienheims oder zum Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens für eine gleichmäßige Teilhabe beider Eheleute am Ersparten (Zugewinnausgleich).

 

Auch während eines Scheidungsverfahrens besteht immer die Möglichkeit, dass sich die Eheleute einigen und statt des Gerichtes selbst eine einvernehmliche Regelung der streitigen Punkte treffen.

Der Ehevertrag

Auch als Rechtsanwalt ist mir bewusst: Bei Hochzeitsvorbereitungen gibt es nichts Unromantischeres als Vertragsverhandlungen über das Scheitern dieser Ehe. Und doch ist es ein guter Zeitpunkt, denn noch will keiner dem anderen etwas Böses. Viele der bei einer Trennung oder Scheidung entstehenden Probleme könnten so im Vorfeld geregelt und damit vermieden werden.

 

Vor allem Geschäftsinhaber sollten zumindest im Bereich Vermögen Regelungen treffen, um die Firma vor den teilweise existenzbedrohenden Folgen einer Scheidung zu schützen.

 

 

 

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