Die Vergütung

Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert der zu regelnden Bereiche und im wesentlichen nach den jeweiligen finanziellen Verhältnissen. Da diese bei jedem Fall anders sind und jedes Ehepaar andere Bereiche zu regeln hat, ist eine Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten im Familienrecht sehr schwierig. Wohl aber gibt es einige Eckpunkte.

Erste Beratung

Das erste Beratungsgespräch rechne ich pauschal mit EUR 129,00 ab, unabhängig von den zu besprechenden Fragen. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer von 19% bereits enthalten.

Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer nicht über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügt, hat die Möglichkeit, bei Gericht Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Hierbei deckt die Beratungshilfe die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwaltes ab und die Verfahrenskostenhilfe die Kosten für ein gerichtliches Verfahren.

 

Beratungshilfe können Sie bei dem Gericht Ihres Wohnortes beantragen. Es ist sinnvoll, sich den Beratungshilfeschein vor der Vereinbarung eines Beratungsgesprächs zu holen. Es beschleunigt die Angelegenheit, und Sie wissen im Vorfeld, dass Ihnen Beratungshilfe tatsächlich bewilligt wird. Für Sie fällt dann nur noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 15,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer (insgesamt also EUR 17,85) an.

 

Verfahrenskostenhilfe wird von mir für Sie zusammen mit dem beabsichtigten gerichtlichen Antrag beantragt. Denn nur so kann das Gericht prüfen, ob das beabsichtigte gerichtliche Vorgehen rechtlich Aussicht auf Erfolg hat.

 

Weitere Informationen inkl. der Antragsformulare finden Sie unter:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/verfahrenskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf

Rechtsschutzversicherung

Im dem Bereich Familienrecht übernimmt die Rechtsschutzversicherung meistens nur die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs. Die Beratung darf nicht in eine weitere anwaltliche Bearbeitung übergehen. Darüber hinaus muss die Versicherung auf den eigenen Namen lauten. Selbst wenn Sie als Ehepartner über die Rechtsschutzversicherung mit versichert sind, übernimmt die Versicherung nicht die Kosten einer Beratung, die sich gegen den eigenen Versicherungsnehmer richtet. Bitte beachten Sie auch die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung; diese geht meistens über die von mir in Rechnung gestellte Erstberatungsgebühr hinaus.

 

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